Die Themen Wohnungssuche und Umzug sind gerade für Alleinerziehende oft wichtig.

  • Sind Sie nach Trennung, Scheidung, Verlust des
    Arbeitsplatzes, aus finanziellen gesundheitlichen Gründen auf der Suche nach einer neuen Wohnung?
  • Sind Sie von Wohnungslosigkeit bedroht, leben
    in unzumutbaren Wohnverhältnissen oder sind bereits wohnungslos?

Dann gibt es verschiedene Einrichtungen, auf die Sie zählen können:

Amt für Soziales der Stadt Bochum

Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
sozialamt@bochum.de

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do jeweils 09.00 – 13.00 Uhr
Telefon: 0234 / 910 – 6211

Beratungsstelle „Frauen in Not“

Uhlandstr. 8a
44791 Bochum
Telefon: 0234 / 6406066
frauenberatung@diakonie-ruhr.de

Wohngeld

Wenn Sie wenig Einkommen haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Das ist ein Zuschuss zur Miete (für
Mieterinnen und Mieter) oder eine finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in ihrer
Eigentumswohnung oder ihrem Haus wohnen.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab

  • von der Anzahl der im Haushalt lebenden
    Personen,
  • von der monatlichen Miete bzw. Belastung bei
    Eigentümern
  • und vom Einkommen der Gemeinschaft, das
    angerechnet werden darf.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer Transferleistungen bekommt, wie beispielsweise Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsminderung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld).

Wenn Sie Wohngeld bekommen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen.

Amt für Soziales der Stadt Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44787 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
3. Etage
wohngeld@bochum.de
www.bochum.de/wohngeld

Wohnungssuche – Umzug

Sie beziehen Bürgergeld oder Sozialhilfe und wollen eine Wohnung mieten?

Beachten Sie, dass Wohnungsgröße und Kosten der Wohnung angemessen sein müssen. Aktuelle Auskünfte hierzu erhalten Sie
vom Jobcenter und vom Sozialamt. Vor Abschluss des Mietvertrages müssen Sie der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt eine
Mietbescheinigung vorlegen, die der Vermieter ausgefüllt hat. Erst wenn überprüft wurde, ob die Wohnung „angemessen“
ist, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben. Eine Kaution wird nur in Form einer Kautionsgarantie geleistet.

Sie wollen umziehen und beziehen Sozialleistungen?

Dann müssen Sie darlegen, dass der Umzug notwendig ist. Sie müssen begründen, warum Sie Ihre bisherige Wohnung aufgeben
möchten. Der Umzug muss zunächst genehmigt werden. Danach können Sie mit einer finanziellen Beteiligung an den
Umzugskosten rechnen.

Mietrückstände

Sie sind in finanzielle Not geraten und konnten Ihre Miete nicht bezahlen?

Dann sollten Sie schnell handeln! Mietrückstände in Höhe von zwei Monatsmieten sind ein Grund für eine fristlose
Kündigung des Mietverhältnisses. Es droht eine Räumungsklage. Eine Zwangsräumung ist mit hohen Kosten verbunden. Der
Vermieter muss das Geld vorstrecken, kann es sich aber per Zwangsvollstreckung vom Mieter wieder zurückholen. Um den
Verlust der Wohnung zu verhindern, können Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen bei der Stadt Bochum wenden.

Amt für Soziales der Stadt Bochum

Husemann Karree
Viktoriastr. 8-10
44787 Bochum
wohngeld@bochum.de
www.bochum.de/wohngeld

Weitere Kontaktadressen:

Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V.

Brückstr. 58
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 96 11 40

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bochum

Große Beckstr. 15
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 97 47 37 01
www.verbraucherzentrale.nrw/bochum

Sozialdienst katholischer Männer und Frauen

Westenfelder Str. 58
44866 Bochum (Wattenscheid)
Telefon: 02327 / 91 92 07

Caritasverband Ruhr-Mitte e.V.

Lohbergstr. 2a
44793 Bochum
0234 – 30 70 50

Schuldnerberatung der Ev. Jugendhilfe Bochum

Widumestr. 6
44787 Bochum
0234 – 68 70 49 54