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Bochumer Wegweiser – Beruflicher (Wieder-) Einstieg mit Familie Finanzielle Hilfen

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

können sich bei der Beistandschaft des Jugendamtes Bochum zum Thema Unterhalt kostenlos beraten lassen.

Das können Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes erwarten:

Jugendamt der Stadt Bochum – Beistandschaften
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44787 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Telefon: 0234 / 910 – 4111

Unterhaltsvorschuss – Eine Leistung für Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Unterhaltsvorschuss können Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahr u.a. bekommen,

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren bestehen u.a. zusätzlich die Voraussetzungen, wenn

Eigenes Einkommen oder Vermögen des Kindes in der dritten Altersstufe (12– 17 Jahre) werden teilweise auf die Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.

Kann der andere Elternteil ganz oder teilweise Unterhalt zahlen und macht er dieses aber nicht, nimmt das Jugendamt ihn in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit dem 01.01.2023 monatlich

Broschüre: „Der Unterhaltsvorschuss“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Jugendamt der Stadt Bochum – Unterhaltsvorschusskasse
Willy-Brandt-Platz 1 – 3
44777 Bochum
unterhaltsvorschusskasse@bochum.de
Weitere Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Online-Antrag:
Internet: www.bochum.de/Jugendamt/Dienstleistungen-und-Infos/Unterhaltsvorschussleistungen