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Bochumer Wegweiser – Beruflicher (Wieder-) Einstieg mit Familie Finanzielle Hilfen

Sozialhilfe

Grundsicherung kommt für verschiedene Personen infrage, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um
das Leben zu finanzieren.

Das Sozialgesetzbuch XII unterscheidet

Personen, die Grundsicherung beantragen möchten, müssen

Die Grundsicherung umfasst

Haben Sie anderweitige finanzielle Ansprüche

dann müssen Sie diese zunächst ausschöpfen. Denn die Grundsicherung ist eine nachrangige Leistung.

Eltern oder Kinder müssen Unterhalt nur dann zahlen, wenn sie Einkünfte von mehr als 100.000 Euro im Jahr haben.

Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), 4. Kapitel

Amt für Soziales der Stadt Bochum
Husemann Karree
Viktoriastr. 8-10
44787 Bochum
Telefon 0234 / 910 – 2701
sozialamt@bochum.de