Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt. Diese finden Sie bei der Agentur für Arbeit. Bei der Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Antrag beilegen müssen. Sind die Eltern geschieden oder leben getrennt, bekommt derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind lebt.

Kindergeld erhalten Sie:

  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind in Ausbildung (Berufsausbildung, Schule, Studium usw.) ist oder nach einer Ausbildung sucht.
  • in bestimmten Situationen kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn ein Anspruch besteht, z.B. wenn eine Behinderung vorliegt.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1. Juli 2019:

1. Kind: 204 Euro
2. Kind: 204 Euro
3.Kind: 210 Euro
ab dem 4. Kind: 235 Euro

Weitere Informationen zum Kindergeld, Vordrucke und Onlineangebote finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld

Sie verdienen genug, um für sich selber zu sorgen, aber es reicht nicht für die ganze Familie? Dann können Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen.
Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 Euro pro Kind betragen. Dies ist abhängig von der finanziellen Situation Ihrer Familie. Bei höherem Einkommen und/oder Einkommen des Kindes besteht gegebenenfalls ein Teilanspruch.
Das Einkommen Ihres Kindes/Ihrer Kinder wird nur zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet, sodass auch bei Bezug von Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, BAföG, usw. ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen kann.

Voraussetzungen für Kinderzuschlag:

Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Sie können Kinderzuschlag beantragen, wenn:

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre und nicht verheiratet oder verpartnert ist,
  • Sie Kindergeld für Ihr Kind erhalten,
  • Sie die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) erreichen.

Wer Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld hat, hat auch einen Anspruch auf Bildung- und Teilhabe-Leistungen. Hierzu gehören die Befreiung von KiTa-Gebühren, Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Klassenfahrten und vieles mehr.

Mit dem KIZ-Lotsen können Sie prüfen, ob ein Antrag für Sie in Frage kommt. Weitere Informationen, Antragsvordrucke, den KIZ-Online-Antrag sowie eine Anleitung zur persönlichen Videoberatung durch einen Mitarbeiter des Kinderzuschlagteams, finden Sie hier.

Agentur für Arbeit, Familienkasse

Universitätsstr. 66
44789 Bochum
www.arbeitsagentur.de

Für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld und Kinderzuschlag steht Ihnen die Service-Rufnummer der Familienkasse zur Verfügung.

Tel.: 0800 / 4 5555 30
aus dem Ausland: +49 911 – 12031010 (gebührenpflichtig)
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr